KAPITEL VII – Zusammenarbeit und Kohärenz · Abschnitt 2 – Kohärenz
Art. 63 DSGVOKohärenzverfahren
Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.
Passende Erwägungsgründe
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Rechtsprechung (Auswahl)
BVwG (6 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W176 2310575-1 · 18.12.2025 – Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Entscheidungsfrist federführende Aufsichtsbehörde Fristenhemmung grenzüberschreitende Datenverarbeitung S…
- W292 2285608-1 · 07.10.2025 – Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Auskunftsverweigerung Bindungswirkung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung federführende Au…
- W605 2311036-1 · 07.08.2025 – Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Entscheidungsfrist federführende Aufsichtsbehörde Fristenhemmung grenzüberschreitende Datenverarbeitung S…
VwGH
- Ra 2021/04/0009 · 17.05.2024 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ro 2020/04/0009 · 14.11.2023 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.