KAPITEL IX – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Art. 85 DSGVOVerarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.
(2) Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
(3) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 2 erlassen hat, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften mit.
Passende Erwägungsgründe
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia (C-73/07, 2008) – Journalistische Zwecke sind weit zu verstehen: Jede Verbreitung von Informationen, Meinungen oder Ideen an die Öffentlichkeit kann darunter fallen (zur RL 95/46).
- Buivids (C-345/17, 2019) – Das Medienprivileg ist nicht Medienunternehmen vorbehalten; auch ein von einer Privatperson veröffentlichtes Video kann journalistischen Zwecken dienen.
Datenschutzbehörde (13 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2026-0.690.562 · 16.09.2026 – Verwarnung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Grundsätze der Datenverarbeitung, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, Erforderlichkeit, Daten…
- 2025-0.902.556 · 18.11.2025 – Straferkenntnis, Geldstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe, Privatperson, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Posting, Soziale Medien, Öffentlichkeit, Medienprivileg neu, …
- 2025-0.597.508 · 20.10.2025 – Geheimhaltung, Löschung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Posting, Soziale Medien, Öffentlichkeit, Medienprivileg neu, Bürgerjournalismus, Ortsgemeinde, Bürgerm…
BVwG (12 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W252 2291835-1 · 09.01.2026 – allgemeine Verfügbarkeit Anonymisierung berechtigtes Interesse Bescheid Datenlöschung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung D…
- W258 2230578-1 · 27.02.2025 – Auskunftsrecht berechtigtes Interesse Bildverarbeitung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Facebook Geheimhaltung Informati…
- W258 2242235-1 · 27.02.2025 – Auskunftsrecht berechtigtes Interesse Bildverarbeitung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Facebook Geheimhaltung Informati…
VfGH
- G287/2022 ua (G287/2022-16, G288/2022-14 · 14.12.2022 – Datenschutz, Medienrecht, VfGH / Präjudizialität, EU-Recht, VfGH / Gerichtsantrag, Meinungsäußerungsfreiheit, Privat- und Familienleben, Informationsfreiheit, B…
- G200/2022 ua · 26.09.2022 – VfGH / Gerichtsantrag, VfGH / Prüfungsumfang, Datenschutz, Medienrecht, Eventualantrag…
OGH
- 6Ob129/21w · 20.12.2023 – Medienprivileg, Privilegierung von Datenverarbeitungen, journalistische Zwecke…
- 6Ob152/19z · 02.02.2022 – Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Bildnisschutz…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.