Datenschutzgesetz (Österreich) · 1. Abschnitt
§ 38 DSGRechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, soweit sie nicht zur Wahrung lebenswichtiger Interessen einer Person erforderlich ist, nur rechtmäßig, soweit sie gesetzlich oder in unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften, die innerstaatlich den Rang eines Gesetzes haben, vorgesehen und für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich und verhältnismäßig ist, die von der zuständigen Behörde zu den in § 36 Abs. 1 genannten Zwecken wahrgenommen wird.
Zugehörige DSGVO-Artikel
Rechtsprechung (Auswahl)
Datenschutzbehörde (10 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2026-0.396.500 · 22.07.2026 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, erkennungsdienstliche Daten, Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz, EDE, Sicherheitspolizei, Kriminalpolizei, B…
- 2026-0.005.610 · 04.02.2026 – Beschwerdevorentscheidung, Geheimhaltung, Datenverarbeitung für Zwecke von Polizei und Justiz, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Zuständigkeit der Datenschutzbeh…
- 2024-0.869.675 · 05.11.2025 – Geheimhaltung, Datenverarbeitung für Zwecke von Polizei und Justiz, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Zuständigkeit der Datenschutzbehörde, Anweisung an Verantwo…
BVwG (26 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
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- W274 2322071-1 · 16.12.2025 – Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Einstellung Ermittlungsverfahren Erweiterung Löschungsbegehren personenbezogene Daten R…
- W171 2308030-1 · 19.11.2025 – Datenlöschung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung Dokumentationszweck Ermittlungsverfahren Geldwäschepräve…
VwGH (4 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- Ra 2024/04/0303 · 19.04.2024 – Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien V…
- Ro 2021/04/0013 · 01.02.2024 – Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1…
- 2006/06/0322 · 27.09.2007 – Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4…
VfGH
- E3504/2022 · 27.02.2023 – VfGH / Legitimation, Rechte subjektive öffentliche, Organ Organwalter, Datenschutz, Staatsanwaltschaft…
- B1326/12 · 14.03.2013 – Datenschutz, Jugendfürsorge, EU-Recht Richtlinie, Privat- und Familienleben, Behördenorganisation…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.