Datenschutzgesetz (Österreich) · 1. Abschnitt
§ 39 DSGVerarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person für die in § 36 Abs. 1 genannten Zwecke ist nur zulässig, wenn die Verarbeitung unbedingt erforderlich ist und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen getroffen werden und
1. die Verarbeitung gemäß § 38 zulässig ist oder
2. sie sich auf Daten bezieht, die die betroffene Person offensichtlich selbst öffentlich gemacht hat.
Zugehörige DSGVO-Artikel
Rechtsprechung (Auswahl)
Datenschutzbehörde
- 2026-0.396.500 · 22.07.2026 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, erkennungsdienstliche Daten, Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz, EDE, Sicherheitspolizei, Kriminalpolizei, B…
- 2023-0.315.174 · 01.06.2023 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Verantwortlichenrolle, Grenzen de…
BVwG (17 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W274 2285706-1 · 18.12.2025 – Betretungsverbot biometrische Daten Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck Diversion …
- W108 2276075-1 · 20.10.2025 – Datenschutz Datenschutzbeschwerde datenschutzrechtlich Verantwortlicher Datenschutzverfahren Datenübermittlung Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck Datenwe…
- W298 2301992-1 · 04.06.2025 – Auftrag an die belangte Behörde Datenlöschung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Führerscheinbehörde Führerscheinregister …
VwGH
- 2006/06/0322 · 27.09.2007 – Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.