KAPITEL VIII – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Art. 77 DSGVORecht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde,
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insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes ◄ , wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(2) Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78.
Passende Erwägungsgründe
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Schrems I (C-362/14, 2015) – Aufsichtsbehörden müssen Beschwerden auch bei bestehendem Angemessenheitsbeschluss der Kommission in völliger Unabhängigkeit und mit aller Sorgfalt prüfen.
- TR/Land Hessen (C-768/21, 2024) – Bei festgestelltem Verstoß muss die Aufsichtsbehörde nicht zwingend Abhilfemaßnahmen oder eine Geldbuße verhängen; sie hat Ermessen nach Maßgabe des Einzelfalls.
Datenschutzbehörde (68 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2026-0.617.893 · 31.07.2026 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer, USA, China, grenzüberschreitende Beschwerde, kein OSS, Ablehnung Einschr…
- 2026-0.092.118 · 19.05.2026 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Grundsätze des Datenschutzrechts, Untersuchungsausschuss, Anforderung von Unterlagen mit grundsätzlichem Beweisb…
- 2026-0.357.384 · 30.04.2026 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, grenzüberschreitende Beschwerde, Zuständigkeit, Ort des mutmaßlichen Verstoßes, Grundsätze der Datenverarbeitung, Rechtmäßigkei…
BVwG (215 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W274 2327047-1 · 22.09.2026 – Datenschutz Datenschutzbehörde Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren federführende Aufsichtsbehörde Fristenhemmung grenzüberschreitende Datenverarbeitung S…
- W176 2293096-1 · 18.09.2026 – Ablehnung der Behandlung (DSB) Auftrag an die belangte Behörde Auskunftsrecht beleidigende Schreibweise Bescheidbehebung Datenschutz Datenschutzbehörde Datensch…
- W298 2328672-1 · 30.07.2026 – Auskunfterteilung Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Auskunftsverweigerung berechtigtes Interesse Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenvera…
VwGH (98 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- Ra 2023/04/0089 · 27.07.2026 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1…
- Ra 2024/02/0082 · 23.04.2026 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ro 2025/04/0027 · 18.12.2025 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
VfGH
- DS1/2025 · 12.08.2025 – Datenschutz, elektronischer Rechtsverkehr, Gericht Zuständigkeit, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit, EU-Recht, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Behördenzustä…
- E3436/2023 · 12.03.2024 – Datenschutz, Bankwesen, Bankenaufsicht, Behördenzuständigkeit, Rechtsschutz, Instanzenzug, Legitimation, res iudicata, Zuständigkeit, Rechtsstaatsprinzip, Ausle…
- G287/2022 ua (G287/2022-16, G288/2022-14 · 14.12.2022 – Datenschutz, Medienrecht, VfGH / Präjudizialität, EU-Recht, VfGH / Gerichtsantrag, Meinungsäußerungsfreiheit, Privat- und Familienleben, Informationsfreiheit, B…
OGH
- 6Ob77/20x · 17.01.2024 – Verbandsklage, Klauselkontrolle…
- 2R149/21a · 10.11.2021
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.