KAPITEL XI – Schlussbestimmungen
Art. 95 DSGVOVerhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
Diese Verordnung erlegt natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die Verarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Union keine zusätzlichen Pflichten auf, soweit sie besonderen in der Richtlinie 2002/58/EG festgelegten Pflichten unterliegen, die dasselbe Ziel verfolgen.
Passende Erwägungsgründe
Österreich: TKG 2021
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Planet49 (C-673/17, 2019) – Zum Verhältnis DSGVO/ePrivacy: Cookies richten sich nach Art 5 Abs 3 RL 2002/58, der Einwilligungsmaßstab nach der DSGVO – vorangekreuzte Kästchen genügen nicht.
Datenschutzbehörde (4 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2025-0.813.131 · 10.10.2025 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Einzelunternehmer, Eventveranstalter, Direktwerbung, Newsletter, E-Mail-Adresse, Einwilligung, Opt-Out-Möglichke…
- 2022-0.726.643 · 06.03.2023 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, grenzüberschreitende Beschwerde, Übermittlung an Drittland, USA, Soziale Medien, Cookies, Verhaltensmessung, Personenbezug, Ind…
- DSB-D130.033/0003-DSB/2019 · 07.03.2019 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, grenzüberschreitende Beschwerde, Verantwortlicher in Drittland, Vertreter in der Union, Horizontalwirkung des Gr…
BVwG (4 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W252 2271318-1 · 06.05.2025 – Cookies Datenschutz Datenschutzbehörde Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Einwilligung Erforderlichkeit Geheimhaltung Internet persone…
- W211 2262943-1 · 22.01.2024 – Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Direktwerbung E - Mail Einwilligung Geheimhaltung Interessenabwägung personenbezogene D…
- W292 2250876-1 · 10.04.2023 – Auftragsverarbeiter Datenschutz Datenschutzbehörde Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Ermittlungsverfahren Geheimhaltung gesetzliche G…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.