Datenschutzgesetz (Österreich) · 4. Abschnitt
§ 31 DSGDatenschutzbehörde
(1) Die Datenschutzbehörde wird als nationale Aufsichtsbehörde für den in § 36 Abs. 1 genannten Anwendungsbereich eingerichtet. Die Datenschutzbehörde ist nicht zuständig für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen.
(2) Hinsichtlich der Unabhängigkeit, der allgemeinen Bedingungen und der Errichtung der Aufsichtsbehörde finden die Art. 52, 53 und 54 DSGVO sowie der § 18 Abs. 2, §§ 19 und 20 sinngemäß Anwendung.
Zugehörige DSGVO-Artikel
Rechtsprechung (Auswahl)
Datenschutzbehörde (605 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
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- 2024-0.869.675 · 05.11.2025 – Geheimhaltung, Datenverarbeitung für Zwecke von Polizei und Justiz, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Zuständigkeit der Datenschutzbehörde, Anweisung an Verantwo…
- 2023-0.346.325 · 09.09.2025 – Geheimhaltung, Datenverarbeitung für Zwecke von Polizei und Justiz, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Zuständigkeit der Datenschutzbehörde, Oberstaatsanwaltschaf…
BVwG (80 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
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- W171 2308030-1 · 19.11.2025 – Datenlöschung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung Dokumentationszweck Ermittlungsverfahren Geldwäschepräve…
- W605 2313139-1 · 10.11.2025 – Akteneinsicht Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Datenschutz Dienstbeurteilung Gerichtspraxis Justizverwaltung Personalakt Rechtspraktikant Sache des Verfahrens Z…
VwGH (56 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
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- Ra 2022/04/0073 · 08.04.2024
- Ro 2021/04/0008 · 02.04.2024 – Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
VfGH (8 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- G212/2023 ua · 13.12.2023 – Datenschutz, Staatsanwaltschaft, Behördenzuständigkeit, Gericht Zuständigkeit, Akteneinsicht, Strafvollzug, Aufsichtsrecht, VfGH / Prüfungsumfang, Gerichtsbarke…
- G426/2016 · 22.02.2017 – VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Wählerevidenz, Datenschutz…
- G261/2014 · 20.06.2015 – VfGH / Individualantrag, Sozialversicherung, Datenschutz…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.