KAPITEL III – Rechte der betroffenen Person · Abschnitt 4 – Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Art. 21 DSGVOWiderspruchsrecht
(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.
(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Passende Erwägungsgründe
Österreich: TKG 2021
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Manni (C-398/15, 2017) – Zur RL 95/46: kein genereller Löschungsanspruch im Gesellschaftsregister; Widerspruch nur bei überwiegenden, situationsbedingten schutzwürdigen Gründen.
Datenschutzbehörde (8 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2024-0.835.856 · 24.11.2025 – Löschung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Widerspruch, Information, Weiterverarbeitung, Unternehmen, Forschungsgesellschaft, Rechtsanwaltspartnerschaft, Stelle…
- 2025-0.710.441 · 05.11.2025 – Löschung, Anweisung an Verantwortlichen, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, gesetzliche Ermächtigung, rechtliche Verpflichtung, Bildungsdirektion, Schulbehörde, B…
- 2020-0.829.566 · 23.03.2021 – Geheimhaltung, Auskunft, Löschung, Widerspruch, Kirche, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft, innere Angelegenheiten, Taufe, Austritt, Mitgliedschaft…
BVwG (44 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W274 2320278-1 · 14.09.2026 – Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Bescheidabänderung Datenminimierung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung D…
- W292 2316014-1 · 07.05.2026 – berechtigtes Interesse Bonitätsauskunft Datenlöschung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung Erforderlichkeit…
- W298 2322178-1 · 29.04.2026 – Auskunfterteilung Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Auslegung berechtigtes Interesse Bescheidabänderung Bonitätsauskunft Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datens…
VwGH
- Ro 2021/04/0030 · 06.03.2024 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
Was heißt das für Ihr Unternehmen?
Der kostenlose Datenschutz-Check zeigt in einer Minute, wo Ihre Website steht – und als externer Datenschutzbeauftragter halten wir Ihren Datenschutz dauerhaft aktuell.
Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.