KAPITEL IX – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Art. 89 DSGVOGarantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
(1) Die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken unterliegt geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß dieser Verordnung. Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird. Zu diesen Maßnahmen kann die Pseudonymisierung gehören, sofern es möglich ist, diese Zwecke auf diese Weise zu erfüllen. In allen Fällen, in denen diese Zwecke durch die Weiterverarbeitung, bei der die Identifizierung von betroffenen Personen nicht oder nicht mehr möglich ist, erfüllt werden können, werden diese Zwecke auf diese Weise erfüllt.
(2) Werden personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet, können vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten insoweit Ausnahmen von den Rechten gemäß der Artikel 15, 16, 18 und 21 vorgesehen werden, als diese Rechte voraussichtlich die Verwirklichung der spezifischen Zwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen und solche Ausnahmen für die Erfüllung dieser Zwecke notwendig sind.
(3) Werden personenbezogene Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke verarbeitet, können vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten insoweit Ausnahmen von den Rechten gemäß der Artikel 15, 16, 18, 19, 20 und 21 vorgesehen werden, als diese Rechte voraussichtlich die Verwirklichung der spezifischen Zwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen und solche Ausnahmen für die Erfüllung dieser Zwecke notwendig sind.
(4) Dient die in den Absätzen 2 und 3 genannte Verarbeitung gleichzeitig einem anderen Zweck, gelten die Ausnahmen nur für die Verarbeitung zu den in diesen Absätzen genannten Zwecken.
Passende Erwägungsgründe
- Erwägungsgrund 156: Die Verarbeitung personenbezogener Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwec…
- Erwägungsgrund 157: Durch die Verknüpfung von Informationen aus Registern können Forscher neue Erkenntnisse vo…
- Erwägungsgrund 158: Diese Verordnung sollte auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Archivzwecken…
- Erwägungsgrund 159: Diese Verordnung sollte auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftl…
- Erwägungsgrund 160: Diese Verordnung sollte auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu historischen …
- Erwägungsgrund 162: Diese Verordnung sollte auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu statistischen…
- Erwägungsgrund 163: Die vertraulichen Informationen, die die statistischen Behörden der Union und der Mitglied…
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Rechtsprechung (Auswahl)
Datenschutzbehörde (7 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2022-0.930.971 · 21.06.2023 – Datenverarbeitung für wissenschaftliche Forschung, Verkehrsforschung, Bildverarbeitung, Genehmigungspflicht gemäß AutomatFahrV, Testdaten für Algorithmen im Ber…
- 2020-0.176.429 · 21.04.2022 – Datenverarbeitung für wissenschaftliche Forschung, Dissertation, Fallanalyse, Einsichtnahme in Einsatztagebücher, Bezirkshauptmannschaft, Katastropheneinsatz, V…
- 2021-0.637.047 · 28.09.2021 – Zurverfügungstellung von Adressen zur Befragung von betroffenen Personen, Förderung, Förderungsempfänger, Härtefallfonds, Evaluierung, Wirkungsanalyse, Bundesmi…
BVwG
- W256 2225038-1 · 17.05.2022 – Archivierung Datenschutz Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck Genehmigungsantrag Internet öffentliche Interessen personenbezogene Date…
- W253 2164799-1 · 26.11.2020 – Auflage Bedingung Datenschutz Datenschutzbehörde Datenschutzbeschwerde Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck Datenverwendung Datenzugriff Genehmigungsantrag…
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.