KAPITEL VIII – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Art. 79 DSGVORecht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
(1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass die ihr aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
(2) Für Klagen gegen einen Verantwortlichen oder gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung hat. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden
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, in dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist. ◄
Passende Erwägungsgründe
- Erwägungsgrund 141: Jede betroffene Person sollte das Recht haben, bei einer einzigen Aufsichtsbehörde insbeso…
- Erwägungsgrund 145: Bei Verfahren gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter sollte es dem Kläger überlass…
- Erwägungsgrund 147: Soweit in dieser Verordnung spezifische Vorschriften über die Gerichtsbarkeit — insbesonde…
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Nemzeti Adatvédelmi (Budapesti Elektromos Művek) (C-132/21, 2023) – Der gerichtliche Rechtsbehelf gegen den Verantwortlichen besteht unabhängig vom Ausgang eines Beschwerdeverfahrens bei der Aufsichtsbehörde.
- Puškár (C-73/16, 2017) – Die vorherige Ausschöpfung verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe darf Klagevoraussetzung sein, wenn der Zugang zum Gericht dadurch nicht unzumutbar erschwert wird (zur RL 95/46).
- Lindenapotheke (C-21/23, 2024) – Das Rechtsschutzsystem des Kapitels VIII sperrt nationale Regeln nicht, die Mitbewerbern Klagen gegen DSGVO-Verstöße als unlautere Geschäftspraktik erlauben.
Datenschutzbehörde
- DSB-D123.499/0004-DSB/2019 · 24.10.2019 – Geheimhaltung, Unzulässigkeit der Beschwerde, Identität der Sache, rechtskräftiger Vergleich vor einem Zivilgericht, fehlende Beschwer, keine sukzessive Zuständ…
- DSB-D124.1078/0002-DSB/2019 · 10.10.2019 – Geheimhaltung, Videoüberwachung, Unzulässigkeit der Beschwerde, Identität der Sache, rechtskräftiges Urteil eines Zivilgerichts, fehlende Beschwer, keine sukzes…
BVwG (5 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W176 2289520-1 · 18.02.2026 – Auftrag an die belangte Behörde Beschwerdelegimitation Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverwendung Exekutionsverfahren Geheimhaltung …
- W258 2238734-1 · 29.01.2026 – Auftrag an die belangte Behörde Auskunfterteilung Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Datenschutz Datenschutzbehörde Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Dat…
- W170 2299398-1 · 03.07.2025 – Asylverfahren Berichtigungsantrag Bescheidbehebung Datenschutz Datenverarbeitung Eventualantrag Geburtsdatum personenbezogene Daten Rechtsbehelf Revision zuläss…
VwGH (6 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- Ra 2024/02/0082 · 23.04.2026 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ra 2025/01/0073 · 03.04.2025 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ra 2021/04/0009 · 17.05.2024 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
VfGH
- DS1/2025 · 12.08.2025 – Datenschutz, elektronischer Rechtsverkehr, Gericht Zuständigkeit, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit, EU-Recht, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Behördenzustä…
- G287/2022 ua (G287/2022-16, G288/2022-14 · 14.12.2022 – Datenschutz, Medienrecht, VfGH / Präjudizialität, EU-Recht, VfGH / Gerichtsantrag, Meinungsäußerungsfreiheit, Privat- und Familienleben, Informationsfreiheit, B…
OGH
- 6Ob131/18k · 22.04.2026
- 6Ob77/20x · 17.01.2024 – Verbandsklage, Klauselkontrolle…
- 6Ob138/20t · 15.04.2021
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.