KAPITEL VIII – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Art. 80 DSGVOVertretung von betroffenen Personen
(1) Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ordnungsgemäß nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichem Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig ist, zu beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde einzureichen, in ihrem Namen die in den Artikeln 77, 78 und 79 genannten Rechte wahrzunehmen und das Recht auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 in Anspruch zu nehmen, sofern dieses im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen ist.
(2) Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass jede der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, bei der gemäß Artikel 77 zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen und die in den Artikeln 78 und 79 aufgeführten Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung verletzt worden sind.
Passende Erwägungsgründe
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Meta Platforms Ireland (Bundesverband) (C-319/20, 2022) – Verbraucherschutzverbände können DSGVO-Verstöße per Verbandsklage nach Abs. 2 ohne Auftrag und ohne Benennung einer konkret betroffenen Person verfolgen.
- Meta Platforms Ireland II (Verbandsklage) (C-757/22, 2024) – Auch die Verletzung der Informationspflichten (Art. 12, 13) erfolgt "infolge einer Verarbeitung" und kann Gegenstand einer Verbandsklage nach Abs. 2 sein.
Datenschutzbehörde
- 2025-0.891.622 · 07.11.2025 – Geheimhaltung, Löschung, Anweisung an Verantwortlichen, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Unternehmen, Streaming-Plattform, Niederlassung in Drittland, USA, räum…
OGH
- 6Ob77/20x · 17.01.2024 – Verbandsklage, Klauselkontrolle…
- 4Ob84/19k · 26.11.2019
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.