KAPITEL IV – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter · Abschnitt 1 – Allgemeine Pflichten
Art. 24 DSGVOVerantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.
(2) Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen.
(3) Die Einhaltung der genehmigten Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen.
Passende Erwägungsgründe
- Erwägungsgrund 74: Die Verantwortung und Haftung des Verantwortlichen für jedwede Verarbeitung personenbezoge…
- Erwägungsgrund 75: Die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen — mit unterschiedlicher Ein…
- Erwägungsgrund 76: Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betr…
- Erwägungsgrund 77: Anleitungen, wie der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter geeignete Maßnahmen durchzuf…
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Österreich: TKG 2021
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Natsionalna agentsia za prihodite (C-340/21, 2023) – Ein erfolgreicher Hackerangriff belegt für sich keine ungeeigneten Schutzmaßnahmen; deren Eignung muss aber der Verantwortliche nachweisen.
Datenschutzbehörde (5 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2023-0.243.883 · 02.10.2024 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung in Drittländer, Auskunft, Information, Unternehmen, Zeitschriftenverlag, Versand vo…
- 2023-0.583.644 · 07.12.2023 – Straferkenntnis, Geldstrafe, juristische Person, Gesellschaft m.b.H., Bildverarbeitung, Videoüberwachung, Gastronomiebetrieb, Küche, Arbeitnehmer, Rechtmäßigkei…
- 2023-0.632.875 · 19.09.2023 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Beschwerde teilweise verspätet, Verjährung, Verfristung, Präklusion, Medien, Medienunternehmen, Verantwortlicher…
BVwG (5 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W274 2320278-1 · 14.09.2026 – Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Bescheidabänderung Datenminimierung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung D…
- W292 2301903-1 · 07.08.2026 – Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datensicherheitsmaßnahmen Datenverarbeitung Datenverwendung Datenzugriff Geheimhaltung Identitätsbetrug I…
- W211 2291530-1 · 23.06.2025 – Auskunfterteilung Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung E - Mail personenbezogene Daten Rech…
VwGH
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.