KAPITEL III – Rechte der betroffenen Person · Abschnitt 5 – Beschränkungen
Art. 23 DSGVOBeschränkungen
(1) Durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter unterliegt, können die Pflichten und Rechte gemäß den Artikeln 12 bis 22 und Artikel 34 sowie Artikel 5, insofern dessen Bestimmungen den in den Artikeln 12 bis 22 vorgesehenen Rechten und Pflichten entsprechen, im Wege von Gesetzgebungsmaßnahmen beschränkt werden, sofern eine solche Beschränkung den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achtet und in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, die Folgendes sicherstellt:
a) die nationale Sicherheit;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit;
e) den Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, insbesondere eines wichtigen wirtschaftlichen oder finanziellen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, etwa im Währungs-, Haushalts- und Steuerbereich sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Sicherheit;
f) den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz von Gerichtsverfahren;
g) die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die berufsständischen Regeln reglementierter Berufe;
h) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben a bis e und g genannten Zwecke verbunden sind;
i) den Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen;
j) die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
(2) Jede Gesetzgebungsmaßnahme im Sinne des Absatzes 1 muss insbesondere gegebenenfalls spezifische Vorschriften enthalten zumindest in Bezug auf
a) die Zwecke der Verarbeitung oder die Verarbeitungskategorien,
b) die Kategorien personenbezogener Daten,
c) den Umfang der vorgenommenen Beschränkungen,
d) die Garantien gegen Missbrauch oder unrechtmäßigen Zugang oder unrechtmäßige Übermittlung;
e) die Angaben zu dem Verantwortlichen oder den Kategorien von Verantwortlichen,
f) die jeweiligen Speicherfristen sowie die geltenden Garantien unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Zwecken der Verarbeitung oder der Verarbeitungskategorien,
g) die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen und
h) das Recht der betroffenen Personen auf Unterrichtung über die Beschränkung, sofern dies nicht dem Zweck der Beschränkung abträglich ist.
KAPITEL IV
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten
Passende Erwägungsgründe
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- FT (Patientenakte) (C-307/22, 2023) – Nationale Regeln können Art 15 nach Art 23 Abs 1 lit i beschränken, aber nicht zum Schutz wirtschaftlicher Interessen des Verantwortlichen (Erstkopie-Kosten).
Datenschutzbehörde (9 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2025-0.345.442 · 13.03.2026 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Presseakkreditierungen für Landtagssitzungen, Informationstransfer zwischen Landtagsdirektionen, Staatsfunktion…
- 2025-0.395.497 · 15.12.2025 – Auskunft, Inhaltsmängel, Umfang des Auskunftsrechts, Kopie der personenbezogenen Daten, Rechtsanwaltskammer, Disziplinarverfahren, Anzeiger, kein Recht auf Ausk…
- 2025-0.682.914 · 03.11.2025 – Auskunft, Umfang des Auskunftsrechts, Beschränkung des Auskunftsrechts, gesetzliche Beschränkung, Schutz der Rechte und Freiheiten anderer Personen, Bezirksverw…
BVwG (14 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W176 2298338-1 · 17.09.2026 – Anwendungsbereich Berichtigungsantrag Besoldungsdienstalter Datenberichtigung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Voraussetzungen Vordienstze…
- W254 2321912-1 · 14.04.2026 – Auslandsbezug Berichtigungsantrag Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren federführende Aufsichtsbehörde grenzüberschreitende Datenverarbeitung N…
- W137 2314413-1 · 09.12.2025 – Aufgabenerfüllung Auskunfterteilung Auskunftsbegehren Auskunftsrecht Auskunftsverweigerung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeit…
VwGH (5 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- Ra 2023/04/0075 · 22.10.2025 – Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ra 2022/04/0056 · 08.04.2024 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ro 2021/04/0006 · 14.12.2021
VfGH
- G136/2025 · 28.04.2026 – VfGH / Akteneinsicht, Auskunftsrecht, Amtsverschwiegenheit, Auslegung systematische, lex specialis, Interessen geschützte, Verschwiegenheitspflicht, Ausnahmereg…
OGH
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.