KAPITEL II – Grundsätze
Art. 5 DSGVOGrundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken („Zweckbindung“);
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“);
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);
(2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“).
Passende Erwägungsgründe
- Erwägungsgrund 39: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten sollte rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfo…
- Erwägungsgrund 50: Die Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke als die, für die die personenbe…
- Erwägungsgrund 74: Die Verantwortung und Haftung des Verantwortlichen für jedwede Verarbeitung personenbezoge…
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Österreich: TKG 2021
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Digi (C-77/21, 2022) – Zweckbindung und Speicherbegrenzung gelten auch für interne Testdatenbanken: Daten dürfen nicht länger als erforderlich vorgehalten werden.
- Schrems gegen Meta (C-446/21, 2024) – Datenminimierung begrenzt personalisierte Werbung: Daten dürfen nicht zeitlich unbegrenzt und unterschiedslos aggregiert verwendet werden.
Datenschutzbehörde (153 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2026-0.690.562 · 16.09.2026 – Verwarnung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Grundsätze der Datenverarbeitung, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, Erforderlichkeit, Daten…
- 2026-0.483.002 · 09.06.2026 – Straferkenntnis, Geldstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe, Zivildiener, Pflegedienst, Pflegeheim, Bewohnerinnen, pflegebefohlene Betroffene, besonders geschützte Daten…
- 2026-0.092.118 · 19.05.2026 – Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Grundsätze des Datenschutzrechts, Untersuchungsausschuss, Anforderung von Unterlagen mit grundsätzlichem Beweisb…
BVwG (476 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W256 2332765-1 · 24.09.2026 – berechtigtes Interesse Datenminimierung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck E - Mail Einwilligung G…
- W298 2329166-1 · 16.09.2026 – Arbeitsplatz Aufgabenerfüllung Datenlöschung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck G…
- W292 2286951-1 · 15.09.2026 – Auftragsverarbeiter Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenübermittlung Datenverarbeitung Datenweitergabe Geheimhaltung gesetzliche Grundla…
VwGH (38 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- Ro 2025/04/0007 · 24.06.2026 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ra 2024/04/0010 · 20.02.2026 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ra 2023/04/0075 · 22.10.2025 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
VfGH (5 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- DS1/2025 · 12.08.2025 – Datenschutz, elektronischer Rechtsverkehr, Gericht Zuständigkeit, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit, EU-Recht, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Behördenzustä…
- E3436/2023 · 12.03.2024 – Datenschutz, Bankwesen, Bankenaufsicht, Behördenzuständigkeit, Rechtsschutz, Instanzenzug, Legitimation, res iudicata, Zuständigkeit, Rechtsstaatsprinzip, Ausle…
- E2097/2021 · 09.03.2023 – Datenschutz, Steuerpflicht, Verhältnismäßigkeit, Privat- und Familienleben, EU-Recht Richtlinie, Finanzbehörden, EU-Recht Vorabentscheidung…
OGH
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
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Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.