KAPITEL III – Rechte der betroffenen Person · Abschnitt 3 – Berichtigung und Löschung
Art. 17 DSGVORecht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;
d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Passende Erwägungsgründe
Österreich: Datenschutzgesetz (DSG)
Rechtsprechung (Auswahl)
EuGH – Leitentscheidungen
- Google Spain (C-131/12, 2014) – Begründete zur Richtlinie 95/46 das 'Recht auf Vergessenwerden': Suchmaschinen müssen Links bei Namenssuchen auf Antrag auslisten.
- Google (Reichweite der Auslistung) (C-507/17, 2019) – Die Auslistungspflicht gilt grundsätzlich nur für die Suchmaschinenversionen in den EU-Mitgliedstaaten, nicht weltweit.
- GC u. a. (Auslistung sensibler Daten) (C-136/17, 2019) – Links zu besonderen Datenkategorien sind grundsätzlich auszulisten; erforderlich bleibt eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
- TU und RE / Google (C-460/20, 2022) – Weist die betroffene Person die offensichtliche Unrichtigkeit verlinkter Inhalte nach, ist auszulisten; ein Gerichtsurteil dazu ist nicht erforderlich.
Datenschutzbehörde (62 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 2026-0.084.179 · 19.03.2026 – Löschung, Umfang des Löschungsrechts, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Zweckbindung, Unternehmen, Wirtschaftsauskunftei, Gläubigerschutz, Inkassodaten, Speicher…
- 2025-1.050.333 · 23.01.2026 – Geheimhaltung, Auskunft, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Information, Auskunft, Löschung, Zurückweisung einer Beschwerde, mangelnde Aktivlegitimation, betroffe…
- 2025-1.043.098 · 19.12.2025 – Geheimhaltung, Löschung, Information, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Datenrichtigkeit, Datenminimierung, Unternehmen, Inkassounternehmen, Inkassoinstitut, Ink…
BVwG (186 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- W298 2329166-1 · 16.09.2026 – Arbeitsplatz Aufgabenerfüllung Datenlöschung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenspeicherung Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck G…
- W171 2315652-1 · 03.08.2026 – aufrechte Rückkehrentscheidung Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Löschungsbegehren personenbezogene Daten Schengener Info…
- W298 2316016-1 · 30.07.2026 – berechtigtes Interesse Bonitätsauskunft Datenschutz Datenschutzbeschwerde Datenschutzverfahren Datenverarbeitung Datenverarbeitungszweck Geheimhaltung Insolvenz…
VwGH (27 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- Ro 2025/04/0007 · 24.06.2026 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ro 2021/04/0005 · 30.04.2025 – Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
- Ro 2021/04/0022 · 10.12.2024 – Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5…
OGH (4 Entscheidungen zu dieser Norm, neueste zuerst)
- 6Ob131/18k · 22.04.2026
- 1Ob22/18v · 27.02.2024 – Haftungsausschluss Unkenntlichmachung Daten RIS VwGH…
- 4Ob101/09w · 12.12.2023
Quelle der österreichischen Entscheidungen: RIS (data.bka.gv.at), Stand 2026-10-12. Automatisch zusammengestellte Auswahl – keine vollständige Übersicht.
Was heißt das für Ihr Unternehmen?
Der kostenlose Datenschutz-Check zeigt in einer Minute, wo Ihre Website steht – und als externer Datenschutzbeauftragter halten wir Ihren Datenschutz dauerhaft aktuell.
Quellen: EUR-Lex, konsolidierte Fassung 02016R0679 (Artikel) und Rechtsakt 32016R0679 (Erwägungsgründe), © Europäische Union; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Datenschutzgesetz (DSG), Bundeskanzleramt Österreich; RIS – Bundesrecht konsolidiert, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), 12. Abschnitt, Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2026-10-12. Keine amtliche Fassung, Fehler bei der automatischen Aufbereitung vorbehalten – verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Querverweise sind redaktionelle Einordnungen, keine amtlichen Angaben. Keine Rechtsberatung.